Wer bezahlt die Vermittlungsprovision?

Seit Anfang Juni gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das so genannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer einen Makler beauftragt, bezahlt ihn auch.

 

Zuvor war es üblich, dass der Makler vom Vermieter mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt und seine Courtage im Regelfall vom Mieter bezahlt worden ist. „Die Neuregelung gilt allein für Vermietungen, nicht aber beim Verkauf einer Immobilie“, macht Richard Asshoff deutlich. Denn der Leiter des Immobilien-Centers der Sparkasse Arnsberg Sundern hat in den vergangenen Wochen immer wieder feststellen müssen, dass die Änderung zu Missverständnissen und Unklarheiten geführt hat.

 

Beim Verkauf einer Immobilie habe es der Gesetzgeber eindeutig bei der bisherigen Regelung belassen. „Deshalb gilt auch bei der Vermittlung eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs durch die Sparkasse grundsätzlich weiterhin die ortsübliche Praxis“, betont Richard Asshoff. Er erläutert, dass die Courtage sowohl bei einer Vermietung wie auch beim Verkauf auf jeden Fall immer nur dann fällig wird, wenn ein entsprechender Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen worden ist.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  +  9  =  11