Privathaftpflichtversicherung: ein Muss für jeden

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist nach dem BGB zu Schadenersatz verpflichtet. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen – und das sein Leben lang. Grund genug, mit einer Privathaftpflichtversicherung vorzusorgen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben bei einer Einladung zum Kaffee das gute Porzellan Ihrer Nachbarin zerschlagen. Die finanziellen Folgen eines solchen Missgeschicks sind zwar ärgerlich, aber in der Regel verkraftbar. Ganz anders sieht es aus, wenn durch Ihr Verschulden ein Mensch ernsthaft verletzt wird. Denn Personenschäden können schnell sehr teuer werden. Selbst für Personen mit einem hohen Einkommen kann eine kleine Unachtsamkeit den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet in einem solchen Fall Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Zugeschnitten auf Ihre aktuelle Situation
Eine Privathaftpflichtversicherung können Sie passend zu Ihrer familiären Situation abschließen. Singles profitieren von günstigeren Beiträgen. Bei Verheirateten und eingetragenen Partnerschaften sind beide Partner versichert. Dies gilt auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sofern beide im gemeinsamen Haushalt leben. Der Schutz erstreckt sich auch auf die unverheirateten Kinder der Partner. Sollten diese bereits volljährig sein, so gilt der Schutz weiter, sofern sie sich in einer Schulausbildung oder einer anschließenden Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befinden, selbst wenn sie außer Haus leben. Erkundigen Sie sich über die Konditionen bei Ihrem Berater oder auf unserer Homepage. Sie werden sehen, dass eine Privathaftpflichtversicherung nicht teuer ist.

Absicherungen für besondere Fälle
Je nach Ihren Lebensumständen kann sich ein zusätzlicher Schutzbedarf ergeben. Mit speziellen Haftpflichtversicherungen können Sie sich auch hier absichern:

  • Die Tierhalterhaftpflicht versichert gegen Ansprüche, wenn größere Tiere wie Hund oder Pferd Schäden verursachen.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Hauseigentümer und Vermieter vor finanziellen Schäden, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel oder schlecht geräumte Fußwege im Winter.
  • Die Gewässerschadenpflicht sichert gegen finanzielle Folgen eines undichten Öltanks.
  • Die Bauherrenhaftpflicht hilft, Sie von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit einem Bau freizustellen. Beispiele: Schäden aufgrund von schlecht gereinigten Zufahrtswegen oder unzureichender Sicherung von Baumaterial.
  • Die Kraftfahrzeughaftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Das heißt, jeder Halter eines Autos muss sie abschließen, um durch ihn verschuldete Schäden begleichen zu können.

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