Vermieter müssen Einzug ihrer Mieter bestätigen

Am 1. November tritt das neue Meldegesetz in Kraft, das erstmals bundesweit gilt und den Datenschutz verbessern soll. „Zugleich führt das Gesetz auch die Meldebestätigung durch den Vermieter wieder ein“, betont Richard Asshoff. Nach Angaben des Leiters des Immobiliencenters der Sparkasse Arnsberg-Sundern müssen Mieter bei An- und Ummeldung eine schriftliche Bestätigung ihres Vermieters vorlegen, der damit den Ein- bzw. Auszug bestätigt. „Diese so genannte Mitwirkungspflicht des Wohneigentümers, die 2002 abgeschafft wurde, wird nun wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern“, erläutert der Immobilien-Spezialist. Die Bescheinigung könne in schriftlicher oder elektronischer Form ausgestellt werden. Neben dem Namen und der Anschrift des Vermieters müsse sie die Anschrift der Wohnung, die Information, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt, sowie das Datum und den Namen des Mieters enthalten.

 

Der Vermieter bzw. Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen und kann bei der Meldebehörde nachfragen, ob die Anmeldung durch den Mieter ordnungsgemäß erfolgt ist. Bei einem  Auszug ist eine Abmeldung nur erforderlich, wenn der Mieter seinen Wohnort zum Beispiel ins Ausland verlegt. Richard Asshoff: „Falls Mieter und Vermieter die Bescheinigung nicht rechtzeitig vorliegen, drohen jedem 1.000 Euro Bußgeld.“

 

FinanzCenter Immobilien    Richard Asshoff Telefon: 02932 – 910 9130 Telefax: 02932 – 910 9139 E-Mail: immobilien@spk-as.de In unserer Internet Filiale: www.spk-as.de/immo

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