Die „Lebensretter“ werden Pflicht!

Sie sind klein – können aber Leben retten. Jetzt wird ihr Einsatz zur Pflicht.

 

Spätestens bis Ende des Jahres müssen in Nordrhein-Westfalen alle vermieteten und von ihren Eigentümern selber genutzten Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Während die Melder-Pflicht für Neubauten bereits sei drei Jahren gilt, endet im Dezember auch die Übergangsfrist für die Wohnungen, die vor dem 31. März 2013 gebaut worden sind. Auf diese Vorschrift der Bauordnung für NRW hat Richard Asshoff hingewiesen.

 

„Rauchwarnmelder sind zumindest in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu installieren“, erläutert der Leiter des Immobilienbereiches der Sparkasse Arnsberg-Sundern. Dabei dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die nach der DIN EN 14604 zertifiziert sind und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen. Da kurz vor Ablauf der Übergangsfrist vermutlich mit einem „Run auf solche Rauchwarnmelder“ zu rechnen sei, empfiehlt er, diese möglichst sofort zu installieren. So werde die Wohnung auch sofort sicherer.

 

„Vorschriftsmäßig angebracht sind die Rauchwarnmelder dann, wenn sie Rauch frühzeitig erkennen und melden können“, so Richard Asshoff. Dazu sollten sie unter der Decke möglichst in der Mitte des Raumes in etwa einem halben Meter Abstand von Wänden und Mobiliar befestigt werden. Genaue Hinweise für die fachgerechte Montage und Wartung der Melder enthalten nach seinen Angaben auch die Bedienungsanleitungen.

 

Verantwortlich dafür, dass die Rauchwarnmelder installiert und in Betrieb genommen werden können, sind laut Landesbauordnung die Vermieter und alle, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Sie tragen auch die damit verbundenen Kosten. Die Mieter haben dafür zu sorgen, dass die Warngeräte in ihrer Wohnung stets funktionsfähig sind. Sie müssen die Geräte mindestens einmal jährlich überprüfen und die Batterien spätestens dann austauschen, wenn eine Störung gemeldet wird.

 

„Rauchwarnmelder können Leben retten“, betont Richard Asshoff. Deshalb gebe es auch überhaupt keinen Grund, die Vorschrift der Landesbauordnung nicht zu befolgen. Denn auch wenn die Einhaltung der Melder-Pflicht nach derzeitigem Stand nicht kontrolliert werde, könnten unter Umständen Versicherungsleistungen bei Schäden durch Brand und Rauch gekürzt werden. „Das Schlimmste aber wäre doch, wenn durch ein Feuer, das wegen einer fehlenden Alarmmeldung zu spät bemerkt wird, Menschen verletzt oder gar zu Tode kommen würden“, warnt er.

 

FinanzCenter Immobilien  Richard Asshoff  Telefon: 02932 – 910 9130 Telefax: 02932 – 910 9139 E-Mail: immobilien@spk-as.de In unserer Internet Filiale: www.spk-as.de/immo

 

asshoff

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1  +  2  =