Schutz vor Legionellen ist Aufgabe von Vermietern und Mietern

eingestellt von Matthias Brägas am 13. Juli 2018

Legionellen verursachen immer wieder schwere Erkrankungen, die sogar tödlich sein können. Die stäbchenförmigen Bakterien nisten sich in Leitungsnetzen, Filteranlagen und Blindrohren ein und vermehren sich in Wasser, das zwischen 25 und 45 Grad warm ist, besonders stark. Werden dann mit den Bakterien verseuchte Wasserpartikel zum Beispiel beim Duschen eingeatmet, kann eine schwere Lungenentzündung die Folge sein. Daher schreibt die Wasserverordnung seit einigen Jahren eine regelmäßige Überprüfung bestimmter Wasseranlagen vor.

So müssen Eigentümer von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die durch einen Warmwasserspeicher versorgt werden, der mehr als 400 Liter fasst, das Leitungswasser durch zugelassene Sachverständige alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Gleiches gilt, wenn die Rohrleitungen zwischen dem Großboiler und dem am weitesten entfernten Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser führen, also etwa 15 Meter lang sind. Die Kosten für die Untersuchungen können vom Eigentümer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

„Nicht vorgeschrieben sind die Legionellen-Überprüfungen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser, wenn in den Wohnungen dort das warme Wasser dezentral durch Durchlauferhitzer oder Gasthermen erzeugt wird“, erläutert Richard Asshoff. Nach Angaben des Leiters des Finanz Centers Immobilien der Sparkasse Arnsberg-Sundern sieht die Wasserverordnung seit Anfang diesen Jahres vor, dass ein Legionellen-Befall, der über dem Grenzwert von 100 KbE (Kolonien bildende Einheiten) je 100 ml Wasser liegt, vom Sachverständigen direkt an die zuständige Gesundheitsbehörde gemeldet wird. Dann müssen auch die Mieter informiert, die Ursachen gesucht und Nachuntersuchungen in kurzen Abständen durchgeführt werden.

Ist das Wasser nur wenig belastet, kann es genügen, die Durchlauftemperatur der Warmwasseranlage zu erhöhen und die Leitungen mehrere Minuten durchzuspülen. Denn bei Wassertemperaturen von mehr als 60 Grad sterben Legionellen ab. Hilft das nicht, sind vom Vermieter Filter an den Duschköpfen anzubringen, die Wasseranlage zu desinfizieren oder diese sogar komplett zu erneuern.

„Aber Mieter können auch selbst etwas tun, um ein Legionellen-Problem gar nicht erst aufkommen zu lassen“, merkt der Immobilien-Spezialist an. Wer länger nicht zu Hause war, sollte nach der Rückkehr in Küche, Bad und Dusche die Fenster öffnen, die Räume verlassen und das heiße Wasser drei Minuten lang laufen lassen.

FinanzCenter Immobilien Richard Asshoff Telefon: 02932 – 910 9130 Telefax: 02932 – 910 9139 E-Mail: immobilien@spk-as.de In unserer Internet Filiale: www.spk-as.de/immo

Foto: Sparkasse

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