Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

eingestellt von Matthias Brägas am 10. September 2018

Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

Zahnschmerzen, Impfungen oder regelmäßige Untersuchungen: Zum Arzt muss jeder einmal. Allerdings sollten Arbeitnehmer versuchen, einen Termin in der Freizeit zu bekommen.

Wer krank ist, muss zum Arzt – das ist klar. Allerdings gibt es im Gesetz einen Hinweis darauf, dass ein Termin während der Arbeitszeit nur unter bestimmten Umständen akzeptiert und bezahlt werden muss. In Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht es um solche „Vorübergehende Behinderungen“, unter die auch der Arztbesuch fällt.

Dort wird der Begriff „ohne sein Verschulden“ benutzt. Das bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer um einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit bemühen muss. Wenn der Arbeitnehmer allerdings während der Arbeit krank wird, also beispielsweise Zahnschmerzen oder Fieber bekommt, darf er auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Abweichende Regelungen können sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen finden.

Wer chronisch krank ist, muss sich auch um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemühen. Für Schwangere gibt es nach Paragraf 7 Mutterschutzgesetz eine Sonderregelung: Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, dürfen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.

Arztbesuch in Teilzeit oder Gleitzeit

Wenn der Arzt aber nur von 9 bis 12 Uhr geöffnet hat und der Arbeitnehmer normalerweise zu dieser Zeit arbeitet, darf er den Termin trotzdem wahrnehmen, ohne auf Lohn verzichten zu müssen. Das gilt übrigens sogar für Teilzeitkräfte.

Zusätzlich zum Arzttermin fällt oft eine lange An- beziehungsweise Abreise an. Das muss der Arbeitgeber akzeptieren, er darf dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, einen Arzt in der Nachbarschaft aufzusuchen.

In allen Fällen muss der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers eine Bescheinigung aus der Praxis mitbringen, dass der Arztbesuch während der Arbeitszeit notwendig war.

Ist im Betrieb Gleitzeit möglich, sieht es anders aus. Dann sollte der Arbeitnehmer versuchen, vor oder nach der Arbeit zum Arzt zu gehen. Wer dank der flexiblen Arbeitszeiten nach dem Arzttermin später anfängt zu arbeiten, geht eben dementsprechend später nach Hause.

Foto: DSV