Für diese Gehaltsextras zahlst du keine Steuern

eingestellt von Matthias Brägas am 2. Oktober 2018

Für diese Gehaltsextras zahlst du keine Steuern

Viele Firmen suchen händeringend fähige Auszubildende. Deshalb stocken sie die Bezahlung mit Gehaltsextras auf.

Die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz können ganz schön ins Geld gehen. Dein Chef kann dich unterstützen und die Fahrtkosten bezuschussen. Entweder zahlt er 30 Cent je Entfernungskilometer – aber nur für die einfache Strecke – oder er bezahlt dein Job-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel. Wenn der Chef hierfür auch die Lohnsteuer mit 15 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer übernimmt, ist der Zuschuss für dich netto.

Dann ist da noch der Weg zur Berufsschule. Nimmst du dein eigenes Auto, kann dein Arbeitgeber dir 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bezahlen; du zahlst dafür weder Steuern noch Sozialversicherung. Fährst du mit den Öffentlichen, kann er dir die gesamten Fahrtkosten erstatten.

Steuerfreies Smartphone

Generell gilt: Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat sind steuer- und abgabenfrei – wie wäre es also mit einem Tankgutschein über diese Summe? Außerdem kann dein Chef dir ein betriebliches Smartphone zur Verfügung stellen, das du privat nutzen darfst. Auch hierfür musst du keine Steuern zahlen.

Foto: DSV

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