Grillen und Nachbarschaft: So ist die Rechtslage
An einem lauen Abend auf dem Balkon oder der Terrasse sitzen und frisch Gegrilltes genießen – für viele ist das der Inbegriff von Sommerfreude. Wer dabei ein paar Regeln beachtet, kann ein ungetrübtes Vergnügen haben.
Wie so oft im Leben gilt auch beim Thema Grillen: des einen Freud, des anderen Leid. Denn nicht jeder mag Qualm und den Geruch, der durch einen Holzkohlegrill verursacht wird. Konflikte häufen sich besonders dort, wo Nachbarn dicht an dicht wohnen. Dann werden schon mal Türen zugeschlagen oder böse Worte gewechselt. Jeder beharrt auf seinem vermeintlichen Recht. Doch was gilt?
Was sagt der Mietvertrag?
Werfen Sie zunächst einen Blick in Ihren Mietvertrag, bevor Sie Steak oder Gemüse auf den Rost legen. Denn Vermieter können das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbieten, aus unterschiedlichen Gründen. Meistens geht es darum, Streit unter den Nachbarn zu verhindern. Im Einzelfall kann auch die Befürchtung dahinterstecken, dass sich durch die Hitze das Dämmmaterial der Fassade entzündet. Manche Vermieter erlauben das Grillen grundsätzlich, verbieten aber die Nutzung eines Holzkohlegrills. Halten Sie sich nicht an die Spielregeln, müssen Sie mit einer Abmahnung durch den Vermieter und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung der Wohnung rechnen.
Aufeinander Rücksicht nehmen
Auch wenn der Mietvertrag keine Einschränkung beim Thema Grillen macht, müssen Sie darauf achten, Ihre Nachbarn nicht übermäßig in der Nutzung von Wohnung oder Balkon zu beeinträchtigen. Diese müssen im Gegenzug gelegentlichen Geruch hinnehmen. Auch wenn Sie Eigentümer sind oder einen eigenen Garten haben, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Unabhängig von Qualm oder Geruch müssen Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe achten. Sie reicht im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die Gemeinde kann aber auch abweichende Vorgaben machen.
Wie häufig ist das Grillen erlaubt?
Einmal in der Woche oder zehnmal im Jahr – um die Frage, wie oft man grillen darf, ranken sich unterschiedliche Mythen. Eine allgemeingültige Aussage gibt es jedoch nicht, sondern nur Einzelfallentscheidungen der Gerichte.
Foto: DSV
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