Wenn’s bei der Ausbildung nicht läuft

Wenn’s bei der Ausbildung nicht läuft

Du lernst zu wenig, fühlst dich ausgenutzt oder kommst mit deinen Ausbildern nicht klar? Lies hier, worauf du achten solltest, wenn du die Lehrstelle wechseln willst.

Ob dir eine Aufgabe liegt und wie gut die Ausbildung und das Arbeitsklima in deinem Betrieb sind, weißt du erst, wenn du eine Weile dort gearbeitet hast. Bist du unzufrieden oder unglücklich, solltest du mit deinem Ausbildungsverantwortlichen, mit Kollegen und dem Betriebsrat sprechen. Doch wenn sich nichts bessert und du dich überhaupt nicht mehr wohlfühlst, solltest du über einen Wechsel nachdenken.

Erst suchen, dann Lehrstelle kündigen!

Wichtig: Kündige deine Lehrstelle auf keinen Fall überhastet! Überleg dir erst, wie es weitergehen soll. Möchtest du deine Ausbildung fortsetzen? Oder in einen anderen Beruf wechseln? Sieh dich um und bewirb dich. Lege bei der Bewerbung sachlich dar, warum du wechseln möchtest.

Außerdem musst du klären, was dein künftiger Arbeitgeber von deinen bisherigen Leistungen im Betrieb und an der Berufsschule anerkennt. Hier kann ein Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur, der jeweiligen Kammer oder der Gewerkschaft helfen.

Du hast einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden? Prima! Nun hast du zwei Möglichkeiten, deinen bisherigen Ausbildungsvertrag zu beenden:

  • Du bittest um einen Aufhebungsvertrag.
  • Du kündigst aus wichtigen Gründen fristlos.

Wichtige Gründe sind beispielsweise, wenn dein Gehalt zu spät oder nicht kommt, wenn du gemobbt oder sexuell belästigt wirst, wenn du der Arbeit gesundheitlich nicht gewachsen bist oder wenn dein Ausbildungsbetrieb seine Pflichten verletzt und zum Beispiel gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt. Das musst du beweisen können und etwa mit Dienstplänen oder mit deinem Berichtsheft belegen. Such dir auf jeden Fall kompetente Hilfe, beispielsweise von einem Anwalt, wenn du die fristlose Kündigung formulierst.

Vergiss nicht, bei deinem bisherigen Ausbildungsbetrieb Folgendes einzufordern:

  • deine Arbeitspapiere
  • Gehalt
  • Auszahlung des Resturlaubs
  • Auszahlung von Überstunden
  • dein Arbeitszeugnis

Wenn du den Beruf wechselst

Ein Ausbildungsplatzwechsel ist übrigens etwas anderes als ein Berufswechsel. Im ersten Fall setzt du deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fort. Beim Berufswechsel brichst du deine Ausbildung ab und startest eine neue in einem anderen Beruf. In diesem Fall kannst du ordentlich kündigen, also unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Foto: DSV

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