Kostenlose Corona-Rechtsberatung

Kostenlose Corona-Rechtsberatung

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland lassen viele Menschen nach kompetentem juristischen Rat suchen. Um Dir unmittelbar eine kostenlose, qualifizierte Erstberatung durch einen Rechtsanwalt anbieten zu können, hat die ÖRAG, der gemeinsame Partner für Rechtsschutzversicherungen der Gruppe öffentlicher Versicherer und der Sparkassen-Finanzgruppe, eine kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline geschaltet. Das Angebot gilt noch bis Freitag, 29. Mai 2020, und steht allen Menschen in Deutschland offen – ganz gleich, ob Du Kunde einer Sparkasse oder eines öffentlichen Versicherers bist oder nicht.

Anwälte aus über 250 Kanzleien aus dem Netzwerk der ÖRAG-Tochter D.R.S. Deutsche Rechtsanwalts Service haben sich bereit erklärt, insgesamt zwei Wochen lang kostenlos für Verbraucherfragen rund um Corona zur Verfügung zu stehen. Die Hotline ist jeweils montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0211 / 9598 1111 zu erreichen. Von dort wirst Du zu einer Anwaltskanzlei in Deiner Region weitergeleitet und kannst Dein Anliegen klären: Wie verhält man sich juristisch geschickt, wenn’s als Ersatz für ausgefallene Pauschalreisen Gutscheine statt Geld geben soll oder wenn im Job Home-Office oder Kurzarbeit anstehen? Du gehst durch die Beratung keinerlei Verpflichtungen ein. Kosten entstehen nur, falls Unterlagen geprüft werden müssen oder dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Rechtsberatung ein Mandat erteilt wird.

Die ÖRAG koordiniert schon heute telefonische Rechtsberatung für die rund zwei Millionen Kunden, die über ihre Sparkasse oder einen öffentlichen Versicherer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. In den beiden letzten Maiwochen erweitert sie ihr Angebot vorübergehend kostenlos für alle Menschen in Deutschland – auch jene ohne Rechtsschutzversicherung.

Foto: ÖRAG

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Kommentare


Torsten Neumann schreibt am 24.07.2020 um 06:17 Uhr:

Guten Morgen, mein Sohn macht seine Ausbildung in einer Werkstatt. Wir haben Ende 2019 Urlaub für April eingeschrieben. Dann musste die Werkstatt wegen Corona schließen. Er bekam in dieser Zeit Heimarbeit in Form von Aufgaben. Jetzt teilte man uns mit, dass der Urlaub als genommen gilt, obwohl dei Werkstatt geschlossen war und er Heimarbeit hatte. Ist das rechtens? Bitte helfen sie mir. Tschüss Torsten Neumann.


Christopher Seidel schreibt am 08.06.2021 um 14:25 Uhr:

Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen