Warum Sie Ihre Rentenprognose mit Vorsicht lesen sollten

Eine heute zugesagte Rente wird zum Zeitpunkt der Auszahlung weniger wert sein. Kalkulieren Sie bereits jetzt einen Kaufkraftverlust ein und sorgen Sie entsprechend vor.
Am Beispiel des heute 40-jährigen Hubert H., der im Alter von 67, also in 27 Jahren, in den Ruhestand gehen will, möchten wir Ihnen diesen Effekt verdeutlichen.
Hubert erhält seine neueste Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund – und freut sich. Sinngemäß heißt es dort: „Wenn Sie weiter so verdienen wie in den vergangenen fünf Jahren, erhalten Sie später von uns eine monatliche Rente von 2.000 Euro.“ „Mit diesem Betrag komme ich ganz ordentlich über die Runden“, denkt sich Hubert. Aktuell bringt er netto auch nicht viel mehr nach Hause. „Später spare ich mir die Fahrtkosten zur Arbeit und für die Berufskleidung und die Kinder sorgen dann für sich selbst.“

Die Inflation schlägt zu
Doch diese Zahl ist irreführend, wenn man heutige Preise zugrunde legt. Tatsächlich haben die 2.000 Euro bei einer angenommenen Geldentwertung von 2 Prozent jährlich und einem Renteneintritt in 27 Jahren dann nur noch eine Kaufkraft von 1.170 Euro. Ein praktisches Beispiel: Für eine Reise, die sich der 40-jährige Angestellte heute für 1.000 Euro locker leisten kann, müsste er mit 67 Jahren bei einer jährlichen Preissteigerung von 2 Prozent mehr als 1.700 Euro auf den Tisch legen. Dieser Effekt ist umso größer, je ferner der Renteneintritt liegt und je höher die Inflationsrate ist.
Die Deutsche Rentenversicherung weist zwar in ihrer jährlichen Information auf die Entwertung durch den Kaufkraftverlust hin, errechnet aber keine entsprechend bereinigte Rente. Schließlich kann niemand die Preissteigerung vorhersagen. Doch 2 Prozent pro Jahr sind nicht unrealistisch, wie die vergangenen Jahre zeigen. Und die Europäische Zentralbank EZB fühlt sich nicht verpflichtet einzugreifen, solange das Preisniveau mittel- bis langfristig unter 2 Prozent liegt.

Steuern und Krankenkassenbeiträge nicht vergessen
Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung können allerdings mit regelmäßigen Rentensteigerungen rechnen. Ob oder inwieweit sie die Geldentwertung wettmachen, ist nicht vorhersehbar. Was man bei der Planung der Rente auch nicht vergessen darf: Bei den prognostizierten Rentenzahlungen handelt es sich üblicherweise um Bruttobeträge. Davon müssen im Regelfall noch Steuern sowie Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Die Folgen der Geldentwertung wird Hubert später natürlich bei allen Rentenzahlungen spüren – auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge oder bei einer privaten Riester-Rente. Um eine realistische Kalkulation über alle Altersvorsorgeprodukte hinweg sollte er sich nicht drücken. Auf jeden Fall weiß er, dass er sich an seine Sparkasse wenden kann. Wir helfen ihm, planvoll eine Zusatzrente aufzubauen, mit der er der Geldentwertung entgegenwirkt.
Haben auch Sie Fragen zur Altersvorsorge? Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gerne.