Gewährleistung und Garantie: Das sind Ihre Rechte
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Gewährleistung und einer Garantie? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn ein von Ihnen gekauftes Produkt nicht das leistet, was es soll.
Was ist eine Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich genau geregelt. Ein Produkt, das Sie kaufen, muss bei der Übergabe so beschaffen sein, wie Sie es mit dem Verkäufer vereinbart haben oder wie Sie es bei einem derartigen Produkt erwarten dürfen. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor. Dann haben Sie folgende Ansprüche:
- Sie lassen den Mangel beheben (zum Beispiel durch eine Reparatur).
- Sie lassen das Produkt gegen ein fehlerfreies austauschen.
- Sie geben das mangelhafte Produkt zurück und lassen sich den Kaufpreis zurückgeben.
- Sie mindern den Kaufpreis und behalten das Produkt.
Eine Gewährleistung in Anspruch nehmen
Für eine Reklamation haben Sie zwei Jahre nach dem Kauf Zeit. Wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. Er darf nicht pauschal an den Hersteller verweisen. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder den Austausch gegen ein neues Gerät möchten. Falls der Verkäufer den Tausch ablehnt oder die Reparatur den Mangel nicht beseitigt, haben Sie die Wahl: Entweder geben Sie das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Oder Sie behalten es und bekommen einen Teil des Kaufpreises zurück.
Sie möchten eine Gewährleistung in Anspruch nehmen? Innerhalb der ersten sechs Monate ist das relativ unproblematisch. Denn nach § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf ein Käufer innerhalb dieser Zeit davon ausgehen, dass das Produkt bereits beim Kauf mangelhaft war. Er muss jedoch angeben, was die Ursache für den Mangel war. Also beispielweise, dass das Smartphone nicht funktioniert, weil der Akku bereits beim Kauf defekt war. Pech hat er, wenn der Händler den Gegenbeweis erbringen kann.
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-497/13) wird es künftig etwas einfacher, eine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Demnach muss der Käufer nur noch nachweisen, dass das Produkt nicht funktioniert und der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf aufgetreten ist. Über die mögliche Ursache muss er sich keine Gedanken mehr machen.
Was ist eine Garantie?
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist eine Garantie eine freiwillige Dienstleistung, die der Hersteller häufig vertraglich mit dem Kunden vereinbart. Der Umfang einer Garantie kann frei gestaltet werden. Die Ansprüche des Käufers können über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehen, aber auch dahinter zurückbleiben. Schauen Sie sich die Garantiebedingungen an, um zu wissen, was in welcher Situation gilt. Entscheiden Sie dann im Schadensfall, ob Sie die Garantieleistung des Herstellers nutzen. Wichtig: Die Garantiezusage ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung.
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