Bewerbungsphase: Frisier das digitale Ich
Ob Facebook, Blog oder Instagram: In der Bewerbungsphase solltest du zweimal überlegen, was du postest. Denn Personaler sind neugierig und schauen sich gerne in den sozialen Netzwerken um, bevor sie einen Bewerber zum Gespräch einladen oder ihm eine Absage schicken.
Bisher war es dir egal, was du bei Facebook oder Instagram veröffentlicht hast? Dann solltest du kurz nachdenken, wenn du im Bewerbungsprozess um eine Ausbildungsstelle oder den ersten richtigen Job bist. Denn auch wenn Personalberater viel älter sind als du: Auch sie kennen sich im Internet aus. Und sie sind neugierig. Sie wollen gerne jemanden einstellen, der ins Unternehmen passt und einen guten Job macht. Wenn in deinem Blog oder in deinen sozialen Profilen jedoch nur Dinge stehen, die ihnen nicht zusagen, hast du die Chance auf eine tolle Stelle vielleicht schon vertan, bevor du dich beworben hast. Darum solltest du dir deine Veröffentlichungen im Netz vor dem Bewerbungsprozess einmal mit etwas Abstand ansehen. Vielleicht kannst du ja einen Freund oder deinen Bruder beziehungsweise deine Schwester darum bitten, einen Blick darauf zu werfen.
Was Unternehmen nicht mögen
Es gibt einige Dinge, die Personaler eher abschrecken könnten. Dazu gehören:
- Posts, in denen du über Lehrer, deine Schule, einen Praktikumsplatz, Freunde, Mitschüler oder die Uni herziehst. Denn Arbeitgeber wünschen sich loyale Angestellte. Hast du dich in aller Öffentlichkeit aber über diese Institutionen oder Mitmenschen schon schlecht geäußert, wirst du das eventuell auch mit deinem zukünftigen Arbeitgeber und deinen späteren Kollegen so tun.
- Zu viel nackte Haut kann abschrecken – besonders in Berufen, in denen es eine Art Uniform gibt: dunklen Anzug und Kostüm beispielsweise oder Bluse beziehungsweise Hemd und Krawatte.
- Zu viele Partybilder – natürlich ist jedem klar, dass junge Menschen feiern. Wer aber den Eindruck erweckt, nur zu trinken, nur abzustürzen und nur unterwegs zu sein, der hat es schwer, wenn er sich als zuverlässiger Arbeitnehmer präsentieren möchte.
- Gewaltverherrlichung, Hate Speech oder extreme politische Ansichten kommen bei vielen potenziellen Arbeitgebern mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gut an.
Wenn du deine Internetauftritte überprüfen möchtest, achte auf diese Punkte:
- Du kannst einstellen, dass künftig nur noch deine Freunde deine Facebook-Posts sehen. Aber Achtung, hast du danach einmal „öffentlich“ ausgewählt, muss du die Einstellung für den nächsten Post rückgängig machen.
- Auch bei Instagram kannst du dein Profil so einstellen, dass nur deine Freunde es sehen können. Selbst im Blog ist das möglich. Aber sinnvoller ist dort vielleicht, dass du allzu unpassende Veröffentlichungen zunächst einmal ausblendest.
- Bei Facebook kannst du in den Einstellungen außerdem die alten Beiträge auf „privat“ stellen. Dann können nur noch deine Freunde sie sehen. Du kannst auch deine Freunde im öffentlichen Profil ausblenden – ebenso wie die Musik und die Filme, die du magst.
- Außerdem solltest du sowohl bei Facebook als auch bei Instagram verhindern, dass andere Fotos von dir hochladen und sie mit deinem Namen versehen. Das geht zum Beispiel, indem du bei Facebook deine Chronik für andere schließt. Außerdem kannst du in beiden sozialen Netzwerken einstellen, dass du benachrichtigt wirst, wenn du erwähnt wirst. Dann kannst du nämlich auch etwas gegen die unerwünschte Veröffentlichung tun.
- Willst du gar nicht erst gefunden werden, kannst du auch das in den Privatsphäre-Einstellungen so einrichten. Zusätzlich kannst du darüber bestimmen, ob dein Konto bei Google angezeigt wird oder nicht.
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