Unser Experten-Tipp: Unterwegs mit dem E-Bike – damit aus Fahrspaß nicht Frust wird
Fahrräder mit Elektromotor liegen im Trend. Für den Arbeitsweg oder Freizeit-Touren schwingen sich viele aufs Rad – nicht jeder verlässt sich dabei allein auf seine Muskelkraft. Bei einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Westfälischen Provinzial Versicherung gaben neun Prozent der Befragten an, ein E-Bike oder Pedelec zu besitzen. Weitere 25 Prozent ziehen es in Erwägung, eines anzuschaffen.
Doch bei Diebstahl oder einem Crash kann der Ärger groß sein. Ludger Flashar, Leiter des Bereichs Versicherungen der Sparkasse Arnsberg-Sundern, gibt wichtige Tipps und weiß, wie man sich vor Langfingern und teuren Unfallfolgen schützen kann.
„Fahrräder mit Motorunterstützung sind nicht mehr ausschließlich Fortbewegungsmittel für Ältere“, weiß Flashar. „Inzwischen entdecken auch Jüngere die E-Bikes für sich.“ Zwölf Prozent der befragten 18 bis 24-Jährigen sind Besitzer eines E-Bikes oder Pedelecs, bei der Generation 55+ sind es zehn Prozent.
Unfallschäden absichern
„Mit Elektrorädern ist man oft schneller unterwegs als ohne Motorunterstützung. Durch das Unterschätzen der eigenen Geschwindigkeit oder einen ungeübten Umgang mit dem Fahrgerät kann es zu Unfällen kommen“, warnt Ludger Flashar. Immerhin 16 Prozent der E-Bike- bzw. Pedelec-Besitzer gaben an, mit ihrem Elektrorad schon einmal einen Unfall gehabt zu haben. „Daher sollte man beim Fahren unbedingt einen Helm tragen, auch wenn das bei den gängigen, auf 25 km/h begrenzten Pedelecs keine Pflicht ist“, empfiehlt Flashar.
„Außerdem können reflektierende Sicherheitskleidung und spezielle Trainings helfen, Unfälle und deren Folgen zu minimieren.“ Aber auch andere Verkehrsteilnehmer müssen auf die wachsende Zahl der Pedelec-Nutzer, die oft mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind, vorbereitet werden. Die Beachtung der Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern – ob Rad-, Autofahrer oder Fußgänger – kann viele Unfälle vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Unfall durch den Fahrer eines Pedelecs, ist der Schaden in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Diese greift aber nur bei Elektrorädern, die noch als Fahrräder zählen. Das ist bei Pedelecs der Fall, bei denen der Nutzer selbst strampelt und dabei von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt entlastet wird. Zusätzlich muss die Tret-Unterstützung auf maximal 25 Kilometer pro Stunde beschränkt sein. E-Bikes und schnelle Pedelecs mit einer Tret-Unterstützung bis 45 Kilometern pro Stunde zählen nicht mehr als Fahrräder. Man benötigt für sie eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist wie bei Kraftfahrzeugen Pflicht. „Am besten informiert man sich direkt beim Kauf des Elektrorades, was es zu beachten gilt“, rät Flashar.
Vorsicht vor Langfingern
Elektroräder sind oft teurer als normale Fahrräder und eine lohnende Beute für Diebe. Gegen Einbruchdiebstahl sind normale Pedelecs ohne Versicherungskennzeichen über die Hausratversicherung abgesichert. „Das gilt jedoch in der Regel nur für den Diebstahl aus der Wohnung oder dem abgeschlossenen Fahrradkeller“, weiß Ludger Flashar. „Außer Haus benötigt man einen Zusatzschutz.“ Die nicht mehr als Fahrräder geltenden E-Bikes und schnellen Pedelecs können über eine Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Damit es gar nicht so weit kommt, gibt der Experte einen Tipp: „Am besten nimmt man den Akku mit, wenn man sein Rad abstellt. Der ist zwar oft nicht ganz leicht, aber so wird das Rad unattraktiver für Langfinger.“ Das macht bei Hitze oder starker Kälte gleich doppelt Sinn, denn der Akku sollte keinen extremen Temperaturen ausgesetzt werden.
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Foto 1: WPV
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