Handwerkerkosten richtig von der Steuer absetzen
Seit dem Frühjahr 2020 verbringen viele Deutsche wegen der Coronapandemie mehr Zeit zu Hause. Weil gleichzeitig die Ausgaben für den Urlaub wegfallen, ist für viele jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu renovieren. Wer geschickt vorgeht, kann einen Teil der Ausgaben steuerlich absetzen.
Wer viel Zeit zu Hause verbringt, stellt plötzlich fest, dass dort nicht alles optimal ist: Vielen fehlt seit Beginn der Coronapandemie ein Arbeitszimmer, andere stellen fest, dass die Kinderzimmer zu klein sind. Ein Balkon wäre nett, ein hübscherer Garten – oder einfach nur mal ein Tapetenwechsel oder modernere Fliesen. Das alles kostet natürlich Geld. Doch in einigen Fällen können die Kosten für die Handwerker steuerlich abgesetzt werden. Wichtig dabei: Ihre Immobilie darf nicht mehr im Bau sein, Sie müssen sie bereits bewohnen.
Was Sie wissen sollten
Absetzbar sind beispielsweise die Kosten für
- den Maler, der die Wände neu streicht,
- den Glaser, der eine kaputte Scheibe repariert,
- das Verlegen neuer Fliesen,
- den Dachdecker, der eine undichte Stelle repariert.
Wichtig für Sie zu wissen: Das Finanzamt beteiligt sich nicht an den Kosten für das verbrauchte Material, sondern nur an dem, was der Handwerker für seine Arbeit in Rechnung stellt. Lassen Sie also das Treppenhaus neu streichen, sind die Kosten für die Farbe für das Finanzamt irrelevant. Nur die Arbeitszeit, Fahrt- und Gerätekosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Darum sollten Sie bei der Rechnung darauf bestehen, dass die absetzbaren Kosten separat aufgelistet werden.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie die Rechnung entweder per Überweisung oder beispielsweise mit der Kreditkarte beglichen haben. Bar dürfen Sie auf keinen Fall bezahlen, denn dann erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als absetzbar an.
Die Handwerkerkosten sind nicht in beliebiger Höhe absetzbar, sondern nur bis zu 20 Prozent oder 1200 Euro im Jahr. Das entspricht Ausgaben von 6000 Euro. Falls Sie also mehr ausgegeben haben, müssen Sie die Kosten über diesem Maximalbetrag voll tragen. Ein Tipp: Wer zum Jahresende eine größere Maßnahme plant, kann überlegen, einen Teil des Geldes noch in diesem Jahr auszugeben, den anderen Teil erst im kommenden Jahr. So lassen sich zweimal 20 Prozent absetzen.
Was an weiteren Arbeiten anerkannt wird
Übrigens akzeptiert das Finanzamt auch die Gebühr für den Schornsteinfeger, die Kosten für die Kontrolle des Blitzableiters oder die Reparatur der Waschmaschine – allerdings nur, wenn sie vor Ort repariert wurde.
Handwerkerleistungen gehören steuerlich betrachtet zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen auch das Putzen der Fenster, der Winterdienst oder Gärtnerarbeiten. Fragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie unsicher sind, was und in welcher Höhe Sie absetzen können.
Foto: DSV
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